1908 GWh/a
Erwartete Jahresproduktion
Projektstand

Photovoltaik auf Gebäuden

Im Jahr 2025 ging der Photovoltaik-Ausbau in allen Kantonen stetig weiter. Photovoltaikanlagen auf Gebäuden sind der wichtigste Treiber des Ausbaus der erneuerbaren Stromproduktion in der Schweiz. Für das Erreichen der energiepolitischen Ausbauziele sind weiterhin stabile Investitionsbedingungen und verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen entscheidend.

Ende 2025 waren in der Schweiz knapp 340’000 Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf Gebäuden mit einer installierten Leistung von rund 9’500 Megawatt in Betrieb. Sie ermöglichen in einem durchschnittlichen Jahr eine Stromproduktion von gut 9’000 Gigawattstunden (GWh). Der überwiegende Teil der Anlagen ist auf Dächern installiert, während Fassadenanlagen einen noch kleinen, aber wachsenden Beitrag leisten.

Gebäude bleiben mit Abstand der wichtigste Standort für die Photovoltaik. Bis Ende 2024 wurden mehr als 98 Prozent aller Anlagen auf Gebäuden realisiert, 2025 lag dieser Anteil noch bei rund 96 Prozent. Andere Standorte – etwa Parkplätze, Staumauern sowie Freiflächenanlagen in alpinen Gebieten oder in der Landwirtschaft – gewinnen zwar an Bedeutung, ihr Anteil am Ausbau bleibt jedoch weiterhin gering.

Allein 2025 wurden PV-Anlagen mit einer erwarteten Jahresproduktion von knapp 1’500 Gigawattstunden neu installiert. Mehr als ein Drittel dieser Leistung entfiel auf kleinen Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 30 Kilowatt. Diese werden überwiegend auf Ein- und kleineren Mehrfamilienhäusern installiert und benötigen typischerweise eine Fläche von bis zu 150 Quadratmetern. Ein weiteres gutes Drittel entfiel auf Anlagen zwischen 100 und 150 Kilowatt, vor allem auf Industrie-, Gewerbe- und landwirtschaftlichen Gebäuden. Rund 20 Prozent der neu installierten Leistung stammt von Anlagen zwischen 30 und 100 Kilowatt, der Rest von Grossanlagen. Es wird erwartet, dass der PV-Ausbau im Jahr 2026 auch rund 1’500 Gigawattstunden pro Jahr zusätzlich betragen wird.

Das Potenzial von Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden in der Schweiz wird auf rund 70’000 Gigawattstunden pro Jahr geschätzt. Das Stromgesetz legte für das Jahr 2050 eine Stromproduktion von 45’000 Gigawattstunden aus erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft als Ziel festgelegt. Es wird allgemein erwartet, dass die Photovoltaik dazu 38’000 bis 40’000 Gigawattstunden beitragen wird.

Anlagengrössen

Erwartete Stromproduktion 2025

Gewählte Förderinstrumente

Erwartete Stromproduktion 2025

Zur Erreichung dieses Ziels wurden die Förderinstrumente mit dem Stromgesetz weiterentwickelt. Für Anlagen bis 150 Kilowatt bleibt die Einmalvergütung das zentrale Förderinstrument. Sie wird als Investitionsbeitrag ausgerichtet und kann bis zu 30 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten betragen. In den vergangenen Jahren setzte der Bundesrat die Beitragssätze je nach Anlagengrösse in der Regel auf rund 15 bis 20 Prozent fest.

Der ins Netz eingespeiste Solarstrom muss vom lokalen Energieversorger abgenommen und mindestens zu einem marktnahen Tarif vergütet werden, diese darf aber die vom Bundesrat festgelegte Minimalvergütung nicht unterschreiten. Ab Januar 2027 soll sich die Vergütung grundsätzlich am aktuellen Strommarktpreis orientieren beziehungsweise auf die Minimalvergütung begrenzt werden. Damit soll vermieden werden, dass Strom auch bei negativen Strommarktpreisen eingespeist wird.

Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von über 150 Kilowatt kann zwischen Investitionsbeiträgen oder der gleitenden Marktprämie gewählt werden. Beide werden über Ausschreibungen vergeben. Bei der gleitenden Marktprämie erhalten Betreiberinnen von PV-Anlagen zusätzlich zu ihren Einnahmen aus dem Stromverkauf eine Prämie, wenn der Strommarktpreis unter einem festgelegten Referenzwert liegt. Die Prämie gleicht somit einen Teil der Preisschwankungen aus und sorgt für mehr Planungssicherheit bei den Anlagenbetreibern. Im Jahr 2025 blieb die Nachfrage nach der gleitenden Marktprämie für grosse PV-Anlagen jedoch gering, da das zulässige Höchstgebot für viele Projekte wirtschaftlich nicht attraktiv war. Die Mehrheit der Projektträger entschied sich deshalb für Investitionsbeiträge. Für 2026 sieht das Bild ähnlich aus, obwohl das zulässige Höchstgebot erhöht wurde. Zusätzlich wurden Anfang 2025 Förderboni für stark vertikale Anlagen, Anlagen über Parkplätzen sowie Anlagen oberhalb von 1’500 Metern über Meer eingeführt. Der Höhenbonus wurden im Jahr 2025 von keinem Projekt in Anspruch genommen.

Das Stromgesetz stärkt zudem die lokale Nutzung von Solarstrom. Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) und virtuelle ZEV ermöglichen den gemeinsamen Verbrauch des lokal produzierten Stroms im gleichen Gebäude, respektive mit den Nachbargebäuden und reduzieren die Netznutzungskosten. lokale Energiegemeinschaften (LEG) können Solarstrom zudem innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde vermarkten; dafür wird ein reduziertes Netznutzungsentgelt gewährt.

Darüber hinaus verpflichtet das Stromgesetz die Kantone, einen Solarstandard für grosse Neubauten einzuführen. Diese Vorgabe wurde inzwischen in allen Kantonen umgesetzt. Im Herbst 2025 verabschiedeten die kantonalen Energiedirektorinnen und Energiedirektoren zudem die neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Diese sehen PV-Anlagen grundsätzlich für alle Neubauten sowie bei Dachsanierungen vor. Die Überführung dieser Mustervorschriften in das Baurecht der einzelnen Kantone erfolgt schrittweise und dürfte mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass Investitionsentscheide im Photovoltaikbereich stark von stabilen politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen abhängen. Um den weiteren Ausbau der Photovoltaik sicherzustellen, ist es deshalb entscheidend, die mit dem Stromgesetz eingeführten Förder- und Marktinstrumente verlässlich und langfristig auszugestalten.